Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Berlin die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden. Es gibt einen Zuschuss für bestimmte Maßnahmen an Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zurzeit wird die Förderung nur für Maßnahmen im Bereich Austausch und Optimierung der Anlagentechnik vergeben. Dazu gehören zum Beispiel der Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie der Einbau oder die Verbesserung raumlufttechnischer Anlagen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Sie gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für Gebäude in Berlin.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Vermieterinnen und Vermieter. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Vereine, Stiftungen und kirchliche oder mildtätige Einrichtungen können profitieren. Sie richtet sich an Menschen und Organisationen, die ein bestehendes Gebäude energetisch verbessern wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank Berlin (IBB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Gebäude liegt in Berlin
- Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt
- Maßnahmen werden von einem Fachunternehmen durchgeführt
- Einhaltung der geltenden Regeln, zum Beispiel des Gebäudeenergiegesetzes
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Insolvenzverfahren über das Vermögen der antragstellenden Person oder Organisation wurde beantragt oder eröffnet
- Anbieter der Förderung
- Investitionsbank Berlin (IBB)
- Thema der Förderung
- energetische Sanierung bestehender Gebäude
- Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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