Zuschuss

EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – InnoPrämie

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen dabei, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende weiterzuentwickeln. Dafür können externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bezahlt werden. Auch technische Unterstützung in der Umsetzungsphase kann gefördert werden. Die Förderung kommt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Just Transition Fund.

Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro möglich. Pro Kalenderjahr können bis zu 2 InnoPrämien bewilligt werden.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –. Die Förderung ist Teil der Innovationsstrategie des Freistaats Sachsen und soll die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Sachsen, die externe Hilfe für Forschung und Entwicklung brauchen. Dazu gehören auch Handwerksbetriebe, Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit kurzer Laufzeit und klarem Innovationsbezug.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Im ergänzenden Förderaufruf für kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte im Mitteldeutschen Revier: bis zum 30.06.2024
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende müssen kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition sein
    • Betriebsstätte in Sachsen
    • Externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für neue oder weiterentwickelte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
    • Technische Unterstützung in der Umsetzungsphase
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Antrag nach Beginn der Maßnahme
    • Keine Betriebsstätte in Sachsen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Forschung und Innovation

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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