Zuschuss

Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Wenn Sie als Handwerkskammer, Industrie- oder Handelskammer in Niedersachsen Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in Unternehmen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen fördert den Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in Unternehmen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie soll helfen, Unternehmensnachfolgen besser vorzubereiten und zu begleiten.

Gefördert werden zum Beispiel Beratung, Ansprache von Interessierten und die Vermittlung von Kontakten zwischen abgebenden und übernehmenden Personen. Auch Veranstaltungen und digitale Angebote zu Themen der Unternehmensnachfolge können dazugehören. Der Zuschuss kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Projektlaufzeit ist normalerweise auf bis zu 3 Jahre begrenzt.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Kundenportal gestellt werden. Zuständig ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Es gelten bestimmte fachliche und organisatorische Anforderungen an das Projekt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen. Sie passt für Stellen, die Unternehmen bei der Nachfolge unterstützen und dafür Moderatorinnen und Moderatoren einsetzen wollen. Besonders wichtig ist die Förderung, wenn viele Betriebe bei der Übergabe begleitet werden sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen
    • Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen in den Programmgebieten liegen
    • Es muss ein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegen
    • Ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit muss vorliegen
    • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
    • Fachliche und administrative Kompetenz muss nachgewiesen werden
    • Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell müssen erfüllt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens oder der Ort der Durchführung liegt nicht in den Programmgebieten
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
  • Thema der Förderung
    • Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.