Zuschuss

Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dies gilt künftig auch für Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Rheinland-Pfalz können Unternehmen einen Zuschuss von 2.500 Euro erhalten, wenn sie Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Dies gilt auch für Auszubildende von Unternehmen, die durch Hochwasser geschädigt wurden. Die Förderung soll helfen, die Ausbildung dieser jungen Menschen fortzusetzen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Die Kammer leitet den Antrag dann zur Genehmigung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz weiter.

Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Ausbildung muss aufgrund einer Insolvenz oder einer nicht vorhersehbaren Schließung des bisherigen Betriebs beendet worden sein. Der neue Ausbildungsbetrieb und der insolvente Betrieb müssen in Rheinland-Pfalz ansässig sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe in Rheinland-Pfalz. Sie ist sinnvoll für Betriebe, die Auszubildende übernehmen möchten, die ihre Ausbildung aufgrund einer Insolvenz oder anderer unvorhersehbarer Umstände verloren haben. Auch Unternehmen, die Auszubildende aus Hochwassergebieten einstellen, können von dieser Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung
  • Ansprechpunkt: zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Ausbildung wurde aufgrund von Insolvenz oder Schließung des Ausbildungsbetriebs beendet
    • Fortsetzung der Ausbildung wird sichergestellt
    • Berufsausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO abgeschlossen
    • Sitz des insolventen und neuen Ausbildungsbetriebs in Rheinland-Pfalz
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Ausbildungsverhältnisse mit in direkter Linie verwandten Personen
    • Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbände
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Wirtschaftsunternehmen sind
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Thema der Förderung: Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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