Darlehen

Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser

Wenn Sie als Unternehmen Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energie erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Anlagen, die Energie ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen. Die Förderung gibt es als zinsverbilligtes Darlehen. In einer besonderen Variante können Vorhaben mit neuartigen oder besonders nachhaltigen Lösungen bessere Konditionen erhalten.

Gefördert werden zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Windenergie-Anlagen, Floating-Photovoltaik-Anlagen sowie Anlagen für Solarthermie, Erdwärme oder Wasserkraft. Auch Anlagen zur Speicherung und Verteilung von Strom können in der besonderen Variante gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Er läuft über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut und wird dann an die L-Bank weitergeleitet.

Die Förderung kann bis zu 10 Millionen Euro je Unternehmen und Jahr betragen. Damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Förderung gilt für Vorhaben in Baden-Württemberg.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, die erneuerbare Energie erzeugen und vermarkten. Sie passt besonders gut für Unternehmen aus der Landwirtschaft, der Agrar- und Ernährungswirtschaft, der Forstwirtschaft oder für Bürgerenergiegesellschaften. Auch ländliche Kommunen und kommunalnahe Unternehmen können passend sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben im ländlichen Raum oder in Baden-Württemberg liegt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen müssen regional oder landwirtschaftsnah ausgerichtet oder im ländlichen Raum verankert sein
    • der Investitionsort liegt in Baden-Württemberg
    • es muss eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen
    • die erzeugte Energie muss zumindest teilweise ins öffentliche Netz eingespeist oder über Direktlieferverträge verkauft werden
    • je nach Anlage können weitere spezifische Voraussetzungen gelten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
    • Umschuldungen
    • Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie
    • Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien
    • Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie, Solarthermie
    • Speicherung und Verteilung von Strom

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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