Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert nachhaltige Investitionen in Baden-Württemberg. Es geht um Projekte, die das Leben und Arbeiten im ländlichen Raum verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Auch Gemeinden können Geld für die Vorbereitung und Begleitung von Projekten bekommen.
Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe hängt vom Projekt und vom Förderbereich ab. Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen für die Förderung. Das Programm wird vom Land Baden-Württemberg umgesetzt.
Das Antragsverfahren läuft in mehreren Schritten. Zuerst müssen Gemeinden ihre Projekte über das zuständige Regierungspräsidium anmelden. Für Unternehmensinvestitionen ist später die L-Bank zuständig. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt wurde.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmen und andere Projektträger im ländlichen Raum. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Orte stärken, Arbeitsplätze sichern oder die Grundversorgung verbessern. Auch Projekte mit nachhaltigen und ressourcenschonenden Maßnahmen passen gut dazu. Für Unternehmen ist die Förderung vor allem in den Bereichen Grundversorgung, Arbeiten und Wohnen interessant.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Das Land veröffentlicht das Förderprogramm jährlich für das folgende Jahr.
- Ansprechpunkt
- zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- nachhaltige, strukturverbessernde Maßnahmen im ländlichen Raum
- Projekte in den Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen
- bei Unternehmen: Investitionen in den Schwerpunkten Grundversorgung, Arbeiten und Wohnen
- Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder ressourcenschonende Bauweisen
- für kommunale Projekte sind diese Punkte teils Fördervoraussetzung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden
- Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung begonnen werden
- Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Infrastruktur
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Regionalförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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