Zuschuss

erasmus+ Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse (Hochschulen)

Die Förderung richtet sich an Hochschuleinrichtungen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind. Diese Einrichtungen müssen in der Lage sein, gemeinsam mit anderen Hochschulen ein anerkanntes Studienprogramm zu entwickeln.

Stand 10.04.2026 Quelle:

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung für gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse unterstützt Hochschulen in Europa und weltweit, um integrierte Masterstudiengänge zu entwickeln. Diese Programme müssen von mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern angeboten werden, wobei mindestens zwei aus der EU oder assoziierten Ländern stammen müssen. Die EU stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Programme durchzuführen und Stipendien für herausragende Studierende zu vergeben. Die Programme sollen mindestens zwei Studienaufenthalte in unterschiedlichen Ländern umfassen und einen gemeinsamen oder mehrfachen Abschluss ermöglichen.

Die Förderung zielt darauf ab, die internationale Zusammenarbeit und die akademische Exzellenz zu fördern. Die Projekte müssen klare Qualitätsstandards erfüllen und eine physische Mobilitätskomponente für alle Studierenden beinhalten. Anträge müssen bis zum 13. Februar eingereicht werden, und die Projekte sollten in der Regel 74 Monate dauern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Hochschuleinrichtungen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind. Diese Einrichtungen müssen in der Lage sein, gemeinsam mit anderen Hochschulen ein anerkanntes Studienprogramm zu entwickeln. Die Zielgruppe sind vor allem Studierende weltweit, die an einem internationalen Masterstudiengang teilnehmen möchten, sowie Hochschulen, die ihre Programme internationalisieren und verbessern wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 13. Februar um 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
  • Ansprechpunkt: Erasmus+
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Beteiligung von mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern
    • Vollständig integrierter Lehrplan
    • Physische Mobilitätskomponente für Studierende
  • Anbieter der Förderung: Europäische Kommission
  • Thema der Förderung: Internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich, Entwicklung gemeinsamer Masterstudiengänge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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