Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten in Berufsbildungseinrichtungen im Ausland. Lehrkräfte und Fachkräfte können für einen bestimmten Zeitraum an Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen in Ländern, die am Erasmus+-Programm teilnehmen, unterrichten. Die Anträge müssen von den Bildungseinrichtungen gestellt werden, die dann geeignete Kandidaten auswählen. Die Dauer der Lehrtätigkeit kann zwischen zwei Tagen und einem Jahr liegen. Vor Beginn der Tätigkeit muss eine Mobilitätsvereinbarung zwischen der eigenen und der aufnehmenden Organisation abgeschlossen werden.
Die finanziellen Mittel decken Reise- und Aufenthaltskosten sowie organisatorische Unterstützung. Zudem gibt es zusätzliche Hilfe für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Interessierte sollten sich an ihre Berufsbildungseinrichtung wenden, um mehr über die Möglichkeiten zu erfahren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Lehrkräfte und Fachkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die im Ausland unterrichten möchten. Zielgruppen sind sowohl erfahrene Lehrkräfte als auch Auszubildende, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Bildungseinrichtungen, die eine Erasmus-Akkreditierung haben oder an Mobilitätsprojekten teilnehmen, können von dieser Förderung profitieren.
Kerndaten
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Schule, Ausbildung, internationaler Austausch, Berufsbildung
- Fördergebiet: Deutschland, Europa, International
- Fördergeber: Europäische Kommission
- Ansprechpunkt: Erasmus+
- Dauer der Lehrtätigkeit: mindestens 2 Tage, maximal 1 Jahr
- Bedingungen:
- Erasmus-Akkreditierung erforderlich
- Mobilitätsvereinbarung notwendig
- Finanzielle Unterstützung: Deckt Reise- und Aufenthaltskosten sowie organisatorische Unterstützung
- Zusätzliche Unterstützung: Für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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