Zuschuss

erasmus+ Unterstützung von Lehrtätigkeit in Hochschuleinrichtungen im Ausland.

Die Förderung ist sinnvoll für Lehrkräfte an Hochschulen, die internationale Erfahrungen sammeln und ihre Lehrtätigkeit im Ausland ausüben möchten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle:

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Erasmus+ unterstützt Lehrkräfte an Hochschulen, die im Ausland unterrichten möchten. Die Lehrtätigkeit kann zwischen zwei Programmländern oder zwischen einem Programmland und einem Partnerland stattfinden. Die Dauer des Austauschs beträgt mindestens zwei Tage und maximal zwei Monate, wobei die Lehrzeit mindestens acht Stunden pro Woche betragen muss. Vor dem Aufenthalt müssen eine Mobilitätsvereinbarung und gegebenenfalls eine interinstitutionelle Vereinbarung unterzeichnet werden.

Die finanzielle Unterstützung umfasst Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten, die von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem aufnehmenden Land und der Entfernung. Die Antragstellung erfolgt über die eigene Hochschule, die auch die Auswahl der Bewerber trifft. Weitere Informationen sind beim akademischen Auslandsamt oder in den Programmleitfäden erhältlich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Lehrkräfte an Hochschulen, die internationale Erfahrungen sammeln und ihre Lehrtätigkeit im Ausland ausüben möchten. Auch Beschäftigte aus Unternehmen, öffentlichen Stellen oder anderen Organisationen können teilnehmen, wenn sie an einer Hochschule unterrichten. Die Zielgruppe umfasst somit sowohl Hochschulmitarbeiter als auch externe Lehrkräfte, die in einem Erasmus+-Programm-Land oder einem Partnerland tätig werden möchten.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Lehre, Studium
  • Fördergebiet: Deutschland
  • Fördergeber: Europäische Kommission
  • Ansprechpunkt: Erasmus+
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Lehrtätigkeit in einem Erasmus+-Programm-Land oder Partnerland
    • Mindestdauer des Austauschs: 2 Tage bis 2 Monate
    • Mindestlehrzeit: 8 Stunden pro Woche
  • Anbieter der Förderung: Europäische Kommission

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.