Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Saarland unterstützt die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern mit einem Zuschuss. Gefördert werden nur bestimmte Maßnahmen, zum Beispiel Arbeiten am historischen Baubestand, Restaurierung, Sicherung von Befunden, Wiederaufbau mit Originalsubstanz sowie Dokumentationen und Gutachten. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist an Regeln des Denkmalschutzes gebunden.
Der Zuschuss ist meist auf höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt und beträgt in der Regel höchstens 10.000 Euro je Maßnahme. In besonderen Fällen kann auch eine andere Finanzierung möglich sein, wenn Drittmittel nur mit einer Landesbeteiligung vollständig genutzt werden können. Es gibt außerdem eine Bagatellgrenze von 500 Euro. Ein Eigenanteil ist normalerweise vorgesehen.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Arbeiten müssen genehmigt sein oder mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden. Nach Abschluss prüft das Landesdenkmalamt die ausgeführten Arbeiten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Saarland. Auch Personen können einen Antrag stellen, wenn sie mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers dazu berechtigt sind. Besonders geeignet ist die Förderung für Vorhaben, die den Erhalt, die Pflege oder die Wiederherstellung eines Denkmals sichern.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Landesdenkmalamt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Kulturdenkmal liegt im Saarland.
- Die Maßnahme ist denkmalrechtlich oder baurechtlich genehmigt.
- Bei genehmigungsfreien Maßnahmen erfolgt eine Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt.
- Die ausgeführten Arbeiten werden vom Landesdenkmalamt abgenommen.
- Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
- Bei beweglichen Kulturdenkmälern muss der Aufbewahrungs- oder Betriebsort überwiegend im Saarland liegen.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmen, die nur der laufenden Unterhaltung dienen.
- Beginn der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheids.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Bildung und Kultur
- Thema der Förderung
- Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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