Zuschuss

Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, durch die der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und der Naturtourismus gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Vorhaben, die den nachhaltigen Tourismus sowie den Kultur- und Naturtourismus stärken. Es geht um Projekte in den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, digitale Maßnahmen und die Entwicklung neuer touristischer Produkte und Dienstleistungen. Die Vorhaben sollen möglichst in Kooperationen umgesetzt werden.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Die Höhe liegt in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für bestimmte Antragstellerinnen und Antragsteller im Bereich Naturtourismus kann der Zuschuss auch 90 Prozent betragen. Die Projektlaufzeit beträgt normalerweise 36 Monate.

Das Antragsverfahren läuft in zwei Schritten. Zuerst wird eine Projektskizze zu festen Terminen eingereicht. Wenn diese positiv bewertet wird, kann danach der eigentliche Antrag gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen. Sie richtet sich an Vorhaben, die in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und genutzt werden. Besonders passend ist sie für Projekte mit Bezug zu nachhaltigem Tourismus, Kulturtourismus oder Naturtourismus.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 31.01.2023
    • 31.01.2024
    • 31.01.2025
  • Ansprechpunkt
    • Innovationsförderagentur NRW
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein
    • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, außer bei Vorplanungen und Marktanalysen
    • Das Vorhaben muss vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden
    • Es muss sich klar von anderen staatlich geförderten Vorhaben abgrenzen
    • Es muss zu den Handlungsfeldern der Tourismusregionen passen
    • Es muss den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kulturtourismus oder Naturtourismus zugeordnet werden können
    • Es müssen ausreichende finanzielle Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen werden
    • Bei Kooperationsvorhaben ist ein schriftlicher Letter of Intent nötig
    • Es muss gezeigt werden, wie das Projekt nach der Förderung weitergeführt wird
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die bereits begonnen wurden, außer Vorplanungen und Marktanalysen
    • Vorhaben, die nicht vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden
    • Vorhaben, die sich nicht klar von anderen staatlich geförderten Vorhaben abgrenzen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Nachhaltiger Tourismus
    • Kulturtourismus
    • Naturtourismus

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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