Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Handwerk in Bayern. Ziel ist es, neue Technologien, neue Produkte, neue Verfahren und neue Formen der Zusammenarbeit in die Praxis zu bringen. Dafür arbeiten Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen gemeinsam in Verbundprojekten. Die Vorhaben sollen als Pilotprojekte umgesetzt und später im Handwerk nutzbar werden.
Gefördert werden vor allem Projekte zu digitaler Automatisierung, digitaler Vernetzung, neuen Dienstleistungen und der Übertragung von Industrie-4.0-Technologien ins Handwerk. Auch neue Materialien, neue Produktionsprozesse und Fragen der Qualitätssicherung können dazugehören. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für hochschulgebundene Forschungseinrichtungen gelten besondere Regeln.
Die Förderung gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Das Vorhaben muss innovativ sein und auf nichtwirtschaftliche Tätigkeiten zielen. Außerdem muss die Zusammenarbeit der Partner geregelt werden. Eine gutachterliche Stellungnahme zu dem Vorhaben ist ebenfalls nötig.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Handwerksorganisationen in Bayern, die gemeinsam mit Forschungseinrichtungen neue Ideen für das Handwerk entwickeln wollen. Sie passt auch für hochschulgebundene und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Erfahrung in diesem Bereich. Besonders geeignet ist sie für Projekte, die das Handwerk technisch, digital oder organisatorisch weiterbringen sollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe im Text
- Ansprechpunkt
- zuständige Bezirksregierung Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- gemeinsamer Antrag von mindestens einer Handwerksorganisation und mindestens einer Forschungseinrichtung
- Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung der Handwerksorganisation in Bayern
- Vorhaben muss innovativ sein
- Vorhaben muss auf nichtwirtschaftliche Tätigkeiten zielen
- neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren dürfen im Handwerk noch nicht eingeführt sein
- Ziel ist der Erhalt oder die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- gutachterliche Stellungnahme zu dem Vorhaben
- Kooperationsvereinbarung nach Bewilligung
- Forschungseinrichtungen müssen einschlägige fachliche Erfahrungen haben
- mögliche Ausschlusskriterien
- wirtschaftliche Tätigkeiten
- nicht innovative Vorhaben
- bereits im Handwerk eingeführte Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Thema der Förderung
- Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft
- Forschung und Entwicklung im Handwerk
- Digitalisierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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