Zuschuss

ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – A – Promotionen

Wenn Sie Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung in Sachsen, insbesondere für Frauen. Hochschulen können Zuschüsse für Promotionsvorhaben beantragen, die auf die Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte abzielen. Es gibt verschiedene Arten von Promotionen, wie Industriepromotionen und Landesinnovationspromotionen. Die Förderung beträgt bis zu 1.700 Euro pro Monat für die Promovierenden und zusätzlich 100 Euro pro Monat für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die Förderung kann bis zu vier Jahre dauern und wird als Stipendium ausgezahlt.

Die Anträge müssen in einem zweistufigen Verfahren bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Zunächst werden Vorhabensideen eingereicht, und bei positiver Bewertung folgt die Antragstellung. Es sind bestimmte rechtliche Voraussetzungen zu beachten, wie die geschlechterparitätische Besetzung der Promotionsvorhaben und die Mitfinanzierung durch Dritte.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Hochschulen in Sachsen, die Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere von Frauen, durchführen möchten. Sie ist sinnvoll für Einrichtungen, die Promotionsprojekte in Zusammenarbeit mit der Industrie oder zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere umsetzen wollen. Auch Fachhochschulen können in kooperativen Promotionsverfahren mit Universitäten zusammenarbeiten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Keine spezifischen Angaben
  • Ansprechpunkt: Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Geschlechterparität bei Promotionsvorhaben
    • Mitfinanzierung durch Dritte (mindestens 850 Euro pro Monat)
    • Themen von besonderem Interesse für Sachsen
  • Mögliche Ausschlusskriterien: Keine spezifischen Angaben
  • Anbieter der Förderung: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
  • Thema der Förderung: Wissenschaftliche Nachwuchsförderung, insbesondere für Frauen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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