Zuschuss

Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein

Wenn Sie Projekte planen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den schleswig-holsteinischen Gemeinden beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein. Es geht um Maßnahmen, die die Verkehrsverhältnisse in Gemeinden verbessern. Dazu gehören zum Beispiel der Bau und Ausbau wichtiger Straßen, Radwege, Brücken und anderer Verkehrsflächen. Auch bestimmte Anlagen wie Busspuren, Umsteigeparkplätze oder Verkehrsleitsysteme können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Das Vorhaben muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es soll dringend nötig sein und zu den Zielen der Raumordnung passen. Außerdem soll es in einem passenden Verkehrs- oder Lärmaktionsplan stehen. Die Planung muss fachlich gut sein, wirtschaftlich und sparsam umgesetzt werden und barrierefrei sein. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Das Antragsverfahren läuft in zwei Schritten. Zuerst muss das Vorhaben für ein Förderprogramm angemeldet werden. Danach wird der eigentliche Antrag vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Stelle eingereicht. Die Förderung kann in der Regel 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in besonderen Fällen bis zu 75 Prozent.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Kreise und kommunale Zusammenschlüsse in Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist, dass ihnen die Straßenbaulast übertragen wurde. Sie passt für Vorhaben, die den öffentlichen Verkehr verbessern und für die Kommune wichtig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1. August des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben ist dringend erforderlich
    • Vorhaben berücksichtigt die Ziele der Raumordnung
    • Vorhaben ist in einem Generalverkehrsplan, Lärmaktionsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen
    • Planung ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei
    • Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden beachtet
    • Maßnahmen entsprechen den Anforderungen an Barrierefreiheit
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Anlieger- und Erschließungsstraßen sind nicht förderfähig
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • kommunaler Straßenbau
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in schleswig-holsteinischen Gemeinden

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.