Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben, die die Metropolregion Hamburg stärken und ihre Entwicklung verbessern. Es gibt dafür einen Zuschuss oder ein Darlehen. Gefördert werden vor allem investive Projekte sowie deren Vorbereitung, zum Beispiel Studien, Konzepte, Entwicklungspläne und Machbarkeitsstudien. Auch Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Regional- oder Projektmanagement können gefördert werden, wenn sie zu einem Leitprojekt gehören. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden und wird nur für passende Vorhaben vergeben.
Die Förderung kann für unterschiedliche Projektarten genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel regionale Entwicklungs- und Handlungskonzepte, Business- und Projektpläne sowie nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit für die gesamte Metropolregion Hamburg. Auch Maßnahmen im Rahmen von Leitprojekten sind möglich. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie müssen in Papierform und elektronisch eingereicht werden. Für bestimmte Projekte gelten Mindestbeträge und weitere Vorgaben. Außerdem müssen die geförderten Vorhaben über längere Zeit zweckgebunden genutzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Stellen und andere berechtigte Träger in der Metropolregion Hamburg, die ein Projekt zur regionalen Entwicklung umsetzen wollen. Dazu gehören vor allem Landkreise, Städte und Gemeinden in bestimmten Teilen von Niedersachsen sowie die Freie und Hansestadt Hamburg. Auch ein bestimmter Verein kann gefördert werden. Sinnvoll ist die Förderung besonders für Vorhaben mit regionaler Wirkung und für Projekte, die gemeinsam mit anderen Partnern umgesetzt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss die Entwicklung der Metropolregion Hamburg stärken.
- Es gibt Kooperationsprojekte mit einer Kooperationsvereinbarung.
- Es gelten Zweckbindungsfristen.
- Ein Eigenanteil ist normalerweise erforderlich.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben, die nicht zur Stärkung der Metropolregion Hamburg beitragen.
- Anträge nach Beginn des Vorhabens.
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Thema der Förderung
- Infrastruktur
- Regionalförderung
- Umwelt- und Naturschutz
- Kultur
- Medien und Sport
- Gesundheit und Soziales
- Mobilität
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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