Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg dabei, Klimaschutz im Betrieb umzusetzen. Es geht darum, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken und weniger Energie zu verbrauchen. Dafür gibt es einen Zuschuss für Beratung und für Investitionen.
Die Förderung hat zwei Teile. Im ersten Teil werden fachliche Beratungen unterstützt, zum Beispiel für eine genaue Analyse, Planung und Vorbereitung von Klimaschutzmaßnahmen. Im zweiten Teil werden Investitionen gefördert, wenn damit Treibhausgase vermieden oder reduziert werden, zum Beispiel durch bessere Energieeffizienz, neue technische Verfahren, Abwärmenutzung oder Recycling.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für die Beratungsförderung ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zuständig. Für die Investitionsförderung gelten feste Termine im Jahr.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg, die Klimaschutzmaßnahmen planen oder umsetzen wollen. Besonders passend ist sie für Betriebe, die externe Beratung brauchen oder in neue Technik und Prozesse investieren möchten. Sie richtet sich an Unternehmen, die ihren Energieverbrauch und ihre Emissionen dauerhaft senken wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für die Investitionsförderung: zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres
- Die Investitionsmaßnahme muss nach Bewilligung innerhalb eines Jahres begonnen und innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden, spätestens bis zum 30.9.2027
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Referat 23
- Für die Investitionsförderung: Projektträger Karlsruhe, Karlsruher Institut für Technologie
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahmen müssen an einem Standort in Baden-Württemberg umgesetzt werden
- Beratende müssen auf dem Expertenatlas BW gelistet sein
- Für die Beratungsförderung B ist der Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg nötig
- Förderfähig sind Vorhaben zur Senkung von Treibhausgasen und Energieverbrauch
- Bei der Investitionsförderung sind Maßnahmen förderfähig, die Treibhausgase vermeiden oder reduzieren, zum Beispiel durch Energieeffizienz, Abwärmenutzung, Recycling oder neue technische Verfahren
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kleingewerbetreibende
- Privatpersonen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen
- Maßnahmen mit Lock-In-Effekt in Bezug auf fossile Technologien
- Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin umgesetzt werden müssen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Klimaschutz in Unternehmen
- Senkung von Treibhausgasen und Energieverbrauch
- Beratung und Investitionen für mehr Energieeffizienz und weniger Emissionen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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