Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) unterstützt Projekte, die zum Klimaschutz in Europa beitragen. Sie wurde 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ins Leben gerufen und fördert grenzüberschreitende Klimaprojekte mit einem Zuschuss zwischen 120.000 und 1.000.000 Euro. Jedes Jahr wird ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben, bei dem Projekte in Bereichen wie klimaneutrale Mobilität, Energiewende und nachhaltige Wirtschaft eingereicht werden können. Der Antragsprozess erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht, gefolgt von einem vollständigen Projektvorschlag, wenn die Skizze ausgewählt wird.
Die EUKI fördert Projekte in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in potenziellen Beitrittskandidatenländern. Die Projekte müssen grenzüberschreitend sein und in mindestens zwei Ländern durchgeführt werden. Die Förderdauer beträgt zwischen 18 und 29 Monaten, und die Antragsfrist beginnt jährlich im Frühjahr.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Nichtregierungsorganisationen, lokale und regionale Behörden, gemeinnützige Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen, die Projekte im Bereich Klimaschutz planen. Die Zielgruppe umfasst Organisationen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem der potenziellen Beitrittskandidatenländer haben. Zudem sollten die Projekte in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen aus mehreren europäischen Ländern durchgeführt werden.
Kerndaten
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich:
- Aus- & Weiterbildung
- Beratung
- Digitalisierung
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
- Forschung & Innovation
- Infrastruktur
- Mobilität
- Frauenförderung
- Gesundheit & Soziales
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Regionalförderung
- Smart Cities & Regionen
- Umwelt- & Naturschutz
- Wohnungsbau & Modernisierung
- Städtebau & Stadterneuerung
- Fördergebiet: Bundesweit
- Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpunkt: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Bewerbungsfrist: jährlich im Frühjahr
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Projekt in mindestens zwei Ländern
- Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
- Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder potenziellen Beitrittskandidatenland
- Mögliche Ausschlusskriterien:
- Projekte, die nicht grenzüberschreitend sind
- Fehlende rechtliche Voraussetzungen
- Thema der Förderung: Klimaschutzprojekte in Europa
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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