Zuschuss

Förderprogramme - Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg

Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung für Naturparke in Baden-Württemberg unterstützt die Planung, Pflege und Entwicklung dieser Erholungslandschaften. Ziel ist es, die Naturparke als attraktive Orte zu erhalten und den ländlichen Raum zu stärken. Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Vereine, die in einem Naturpark tätig sind, können Zuschüsse für Projekte beantragen, die zur Verbesserung der Erholungsqualität und zum Schutz der Natur beitragen. Gefördert werden unter anderem Investitionen in Infrastruktur, Naturschutzmaßnahmen und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Naturparke.

Die Mittel stammen von der Europäischen Union, dem Land Baden-Württemberg und Lotteriemitteln. Anträge müssen über die zuständige Naturpark-Geschäftsstelle eingereicht werden und die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate. Es gibt bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Förderung zu erhalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Vereine, die Projekte in Naturparks in Baden-Württemberg umsetzen möchten. Zielgruppen sind also alle, die zur Entwicklung und Pflege der Naturparke beitragen wollen, insbesondere im Bereich Erholung, Naturschutz und kulturelles Erbe.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich:
    • Aus- & Weiterbildung
    • Beratung
    • Gesundheit & Soziales
    • Infrastruktur
    • Kultur, Medien & Sport
    • Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
    • Regionalförderung
    • Umwelt- & Naturschutz
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg
  • Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
  • Ansprechpunkt: Regierungspräsidium Freiburg
  • Bewerbungsfrist: 31.03. eines Kalenderjahres
  • Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Monate

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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