Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Hessen können Sie Zuschüsse für überbetriebliche Ausbildungslehrgänge erhalten, die die Qualität der Erstausbildung verbessern. Diese Förderung richtet sich an Maßnahmen, die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen. Zuschüsse werden für Lehrgänge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) gewährt. Auch andere Qualifizierungs- und Motivierungsmaßnahmen sowie Berufsorientierung sind förderfähig. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 60 Prozent der Kosten betragen, abhängig von der Art des Lehrgangs. Anträge müssen an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gerichtet werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für hessische Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Bildungsträger, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Zielgruppe sind Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Hessen sowie hessische Jugendliche, die an Berufsorientierungsmaßnahmen teilnehmen. Die Lehrgänge müssen vom zuständigen Ministerium anerkannt sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: Keine Angabe
- Ansprechpunkt: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Lehrgänge in der Grundstufe und Fachstufe
- Qualifizierungs- und Motivierungsmaßnahmen
- Berufsorientierung nach Bundesvorgaben
- mögliche Ausschlusskriterien: Keine Angabe
- Anbieter der Förderung: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Thema der Förderung: Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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