Zuschuss

Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Berlin fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Vorhaben, die Stadtteilzentren in sozial benachteiligten und unterversorgten Gebieten aufbauen oder weiterentwickeln. Es geht um nichtinvestive Projekte, also vor allem um Arbeit mit Menschen und Strukturen vor Ort. Ziel ist, Stadtteile sozial zu stabilisieren und ihre Entwicklung zu stärken. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel Projekte für mehr sozialen Zusammenhalt, mehr Beteiligung der Bewohnerschaft und mehr Hilfe zur Selbsthilfe. Auch sozial-kulturelle Arbeit im Stadtteil, die Vernetzung vor Ort und demokratieunterstützende Angebote können unterstützt werden. Die Projekte sollen nach dem Ende der Förderung möglichst weiterwirken.

Die Förderung wird über Projektaufrufe vergeben. Anträge müssen im Rahmen dieser Aufrufe eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige juristische Personen, die Aufgaben in der Gemeinwesen-, Stadtteil- oder Nachbarschaftsarbeit übernehmen. Sie passt besonders für Träger, die in Berlin in sozial benachteiligten Gebieten arbeiten und dort ein Stadtteilzentrum oder ähnliche Angebote aufbauen oder stärken wollen. Wichtig ist, dass das Vorhaben in der festgelegten Gebietskulisse liegt und noch nicht begonnen wurde.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung
  • Ansprechpunkt
    • Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • beschlossene territoriale Strategie
    • Beitrag zur Stabilisierung, Aufwertung und Entwicklung des Gebietes
    • Beitrag zum Abbau von Defiziten und zur bedarfsgerechten Anpassung der sozialen Infrastruktur
    • Beitrag zu mehr Partizipation, Aktivierung und sozialem Zusammenhalt
    • niederschwelliger Zugang zur sozialen Infrastruktur
    • Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    • Einsatz von Eigen- und Drittmitteln sowie Wirtschaftlichkeit
    • Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit nach Ende der Förderung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben darf normalerweise noch nicht begonnen haben
    • Maßnahme muss innerhalb der festgelegten Gebietskulisse durchgeführt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Thema der Förderung
    • Aufbau und Entwicklung von Stadtteilzentren in sozial benachteiligten Gebieten
    • soziale Stabilisierung und strukturelle Entwicklung von Quartieren

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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