Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben in Kunst und Kultur in Sachsen. Es geht um Projekte und Einrichtungen, die die kulturelle Vielfalt stärken oder die künstlerische Begegnung zwischen verschiedenen Kulturen fördern. Die Förderung wird als Zuschuss gegeben.
Auch Institutionen im Bereich Kunst und Kultur können unterstützt werden. Für Projekte im musealen Bereich sind ebenfalls Zuschüsse möglich. Bei musealen Projekten kann der Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Anträge müssen formgebunden gestellt werden. Für institutionelle Förderung und für museale Projekte gibt es unterschiedliche zuständige Stellen.
Anträge für das folgende Haushaltsjahr sollen bis zum 15.10. eingereicht werden. Für den Ankauf von bedeutendem Museumsgut sind Anträge ganzjährig möglich.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Einrichtungen und Träger in Sachsen, die in Kunst, Kultur oder im Museumsbereich arbeiten. Dazu gehören auch gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger sowie Verbände und andere museumsnahe Einrichtungen. Sie passt besonders für Vorhaben, die kulturelle Vielfalt oder interkulturelle Begegnung stärken.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr
- für den Ankauf von bedeutendem Museumsgut ganzjährig
- Ansprechpunkt
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- Sächsische Landesstelle für Museumswesen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Vielfalt oder der künstlerischen interkulturellen Begegnung
- institutionelle Förderung für Landesdachverbände oder Einrichtungen mit Aufgaben von besonderem Landesinteresse
- Tätigkeit vor allem in bildender Kunst, darstellender Kunst, Film, Literatur, Musik oder Soziokultur
- bei institutioneller Förderung angemessene finanzielle Beteiligung der Kommune
- bei musealen Projekten Orientierung an den ethischen Richtlinien des Internationalen Museumsrats und an den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes
- Museumsgut muss dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Einrichtungen, die unmittelbar vom Bund, den Ländern oder gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziert werden
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Sachsen
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- Thema der Förderung
- Kunst und Kultur
- kulturelle Vielfalt
- interkulturelle Begegnung
- museale Projekte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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