Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt der Freistaat Sachsen die Aufarbeitung der Ursachen, der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur. Gefördert werden sowohl die Vereinstätigkeit von SED-Opferverbänden als auch Projekte zur historischen Aufarbeitung. Auch gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive können Unterstützung erhalten. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Bei einer institutionellen Förderung ist er meist auf 1.000 Euro pro Jahr begrenzt. Für bestimmte Angebote gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für psychosoziale Opferberatung, historisch-politischen Unterricht an sächsischen Schulen und Dokumentationen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für SED-Opferverbände, Aufarbeitungsinitiativen und private Archive. Sie passt für Vorhaben, die sich mit der SED-Diktatur und ihrer Aufarbeitung beschäftigen. Wichtig ist, dass die Antragstellenden auch auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen aktiv sind. Außerdem muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Ausgaben erbracht werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30.9. für das Folgejahr
- Ansprechpunkt
- Sächsischer Landtag, Referat ZD 2
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind SED-Opferverbände, Aufarbeitungsinitiativen und Privatarchive
- Tätigkeit auch auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Ausgaben
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Sächsischer Landtag
- Thema der Förderung
- Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der SED-Diktatur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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