Zuschuss

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Kommunen in Bayern bei Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Es gibt Geld als Zuschuss für strategische und investive Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Klimaschutzkonzepte, Energiemanagement in öffentlichen Gebäuden, Mobilitätskonzepte, Beleuchtungssanierungen und Vorhaben zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Auch Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung können gefördert werden. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung gibt es nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und genügend Haushaltsmittel vorhanden sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen in Bayern. Sie passt besonders für Stellen, die Klimaschutz, Energieeinsparung, Mobilität oder Klimaanpassung planen oder umsetzen wollen. Auch Partner der Bayerischen Klima-Allianz können bei bestimmten Vorhaben berücksichtigt werden. Geeignet ist die Förderung vor allem dann, wenn ein konkretes Konzept oder eine investive Maßnahme vorbereitet wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Bayern
    • BayernPortal
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen in Bayern.
    • Bei Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen können auch Partner der Bayerischen Klima-Allianz förderfähig sein.
    • Das Vorhaben muss zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung beitragen.
    • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
    • Fachtechnische Bescheinigungen eines Sachverständigenbüros müssen vorgelegt werden.
    • Die Förderung ist nur möglich, wenn andere Energieförderprogramme des Freistaates Bayern nicht infrage kommen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Andere Energieförderprogramme des Freistaates Bayern dürfen für das Vorhaben nicht infrage kommen.
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • Klimaschutz in Kommunen
    • Klimaanpassung
    • Energiemanagement
    • Klimaschutzkonzepte
    • Mobilitätskonzepte
    • Beleuchtungssanierung
    • Verringerung von Treibhausgasemissionen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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