Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen, die die Verkehrsverhältnisse in einer Kommune verbessern. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden nur bestimmte Vorhaben im Bereich Straßenbau und Verkehr. Dazu gehören zum Beispiel verkehrswichtige Straßen, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen und Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Ausbau solcher Straßen. Auch Bussonderfahrstreifen, Tunnelsicherheit und Mitfahrerparkplätze können dazugehören. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft und wird nur bei erfüllten Voraussetzungen gewährt.
Die Förderung ist als Zuschuss mit Anteilsfinanzierung möglich. Die Fördersätze legt das zuständige Ministerium fest. In der Regel liegt die Bagatellgrenze bei 200.000 Euro. Für bestimmte Maßnahmen gelten niedrigere Bagatellgrenzen. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die ihre Straßen und Verkehrswege verbessern wollen. Sie richtet sich auch an kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung, wenn sie Aufgaben der Verkehrsinfrastruktur übernehmen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die den Verkehr sicherer, leistungsfähiger oder besser mit dem öffentlichen Nahverkehr verknüpft machen. Auch Projekte an Bahnübergängen oder an wichtigen Straßen können gefördert werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres
- Ansprechpunkt
- zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Kommune
- geeignet für sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr
- geeignet zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen
- geeignet zur Verbesserung des Verkehrsflusses
- angemessene Berücksichtigung der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr
- Gesamtfinanzierung gesichert
- uneingeschränktes Baurecht vorhanden
- erforderlicher Grunderwerb gesichert
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben im Text
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- kommunaler Straßenbau
- Infrastruktur
- Mobilität
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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