Zuschuss

Förderung aus der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW

Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen in Nordrhein-Westfalen. Sie kommt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang. Gefördert werden nachhaltige und zukunftsweisende Vorhaben in vielen Bereichen, zum Beispiel Innovation, Nachhaltigkeit, Mobilität, Umwelt und Strukturwandel. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Die genaue Höhe hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab. Es gibt unterschiedliche Förderaufrufe und Bekanntmachungen mit eigenen Regeln und Terminen. Die Mittel sind an bestimmte Bedingungen gebunden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen. Sie passt besonders gut zu Vorhaben, die einen Beitrag zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und regionaler Entwicklung leisten. Auch Projekte in Kohleregionen mit Strukturwandel können unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben die genannten Umwelt- und Klimaziele erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Aktuelle Fristen stehen in den jeweiligen Förderaufrufen.
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss zu den Zielen der Förderung passen.
    • Es muss die Klima- und Umweltstandards der Europäischen Union beachten.
    • Es muss mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen.
    • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die die Umweltziele der Europäischen Union erheblich beeinträchtigen.
    • Infrastrukturvorhaben, die nicht gegen Folgen des Klimawandels abgesichert sind.
    • Vorhaben, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 vereinbar sind.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Innovation
    • Nachhaltigkeit
    • Mittelstandsförderung
    • Lebensqualität
    • Mobilität
    • Strukturwandel in Kohleregionen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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