Zuschuss

Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe

Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfachen Förderbedarfen bei der Berufsorientierung und -vorbereitung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Hamburg können Bildungsträger Zuschüsse erhalten, wenn sie Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Förderbedarfen bei der Berufsorientierung und -vorbereitung unterstützen. Die Förderung umfasst zwei Hauptmaßnahmen: die „Praktikerqualifizierung“ für arbeitslose junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren und die „Arbeits- und Berufsorientierung“ für Jugendliche zwischen 16 und unter 25 Jahren. Ziel ist es, den Teilnehmenden praxisnahe Erfahrungen und berufliche Kenntnisse zu vermitteln, um ihre Chancen auf eine Ausbildung zu verbessern. Der Zuschuss richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und den bewilligten Plätzen.

Die Anträge müssen jährlich bis zum 1. Februar bei der Behörde für Schule und Berufsbildung eingereicht werden. Um gefördert zu werden, müssen die Teilnehmenden bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie einen Wohnsitz in Hamburg und einen Hauptschulabschluss oder entsprechende Förderkriterien. Die Maßnahmen sollen den Jugendlichen helfen, die notwendigen Kompetenzen für eine Ausbildung zu entwickeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bildungsträger in Hamburg, die Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Förderbedarfen unterstützen möchten. Zielgruppe sind vor allem arbeitslose junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren sowie Jugendliche zwischen 16 und unter 25 Jahren, die Schwierigkeiten bei der Berufsorientierung haben. Die Förderung richtet sich an diejenigen, die einen Hauptschulabschluss oder weniger haben und längerfristig Unterstützung benötigen, um in eine Ausbildung zu gelangen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: jährlich bis zum 1. Februar
  • Ansprechpunkt: Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung | zuwendungen@bsfb.hamburg.de
  • Anbieter der Förderung: Behörde für Schule und Berufsbildung
  • Thema der Förderung: Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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