Zuschuss

Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

Wenn Sie in den Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Neu- oder Ausbau von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, dass Schiffe im Hafen während der Liegezeit Strom vom Land nutzen können statt Strom aus fossilen Energieträgern an Bord zu erzeugen. Gefördert werden unter anderem Baukosten, Baunebenkosten und weitere notwendige Kosten rund um Planung und Genehmigungen. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Die Höhe kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 85 Prozent möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Bestimmte Vorhaben mit zu geringen Ausgaben werden nicht gefördert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände und bestimmte juristische Personen, die im öffentlichen Auftrag handeln. Sie richtet sich an Vorhaben in gewerblichen Häfen, bei denen Landstromanlagen für die Schifffahrt gebaut oder erweitert werden sollen. Besonders passend ist sie für Projekte, die Emissionen im Hafen senken und erneuerbare Energien nutzen wollen. Auch Träger mit langfristigem Betriebskonzept und nachweisbarem Bedarf können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Die Landstromanlage muss Strom aus erneuerbaren Energien liefern, soweit rechtlich und technisch möglich.
    • Die Anlage muss den gesetzlichen und technischen Standards entsprechen.
    • Sie muss der gewerblichen Schifffahrt dienen.
    • Es muss eine belastbare Prognose für ein ausreichend hohes Nutzungspotenzial vorliegen.
    • Die Anlage muss dauerhaft und wirtschaftlich betrieben und unterhalten werden.
    • Die messbare Verringerung von Emissionen während der Liegezeiten muss dargestellt werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die vor dem Zuwendungsbescheid beginnen.
    • Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 1 Million Euro bei Anlagen für Seeschiffe.
    • Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 100.000 Euro bei Anlagen für Binnenschiffe.
    • Verwaltungskosten, außer erforderliche Planungsleistungen Dritter außerhalb der öffentlichen Verwaltung.
    • Kosten, die nicht ausschließlich der Landstromanlage zurechenbar sind.
    • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten.
    • Eigenleistungen.
    • Beiträge und Gebühren.
    • Bauleitplanung.
    • Finanzierungskosten.
    • Abnahmen.
    • Kosten für reine Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energien
    • Infrastruktur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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