Zuschuss

Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Wenn Sie in Ihrer Erziehungsberatungsstelle Fachkräfte für die Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern unterstützt Erziehungsberatungsstellen mit einem Zuschuss für Fachpersonal. Die Förderung hilft dabei, Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in ausreichendem Umfang vorzuhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Qualifikation der Fachkraft ab und von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte gibt es je nach Abschluss unterschiedliche Höchstbeträge. Ein Antrag wird über das zuständige Jugendamt gestellt und an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet.

Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Beratungsstelle muss bestimmte Aufgaben erfüllen, zum Beispiel Beratung von Kindern und Jugendlichen, Unterstützung bei Trennung und Scheidung oder Hilfe in Notsituationen. Außerdem muss die Stelle mit Fachkräften aus verschiedenen Disziplinen besetzt sein. Es sind mindestens drei Fachpersonalstellen und eine passende Teamassistenz nötig. Soweit möglich, sollen auch andere Geldquellen genutzt und eigene Leistungen erbracht werden.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und hängt von den verfügbaren Mitteln ab. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Nicht erfasst ist die Ehe-, Familien- und Lebensberatung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Erziehungsberatungsstellen, also zum Beispiel Landkreise oder kreisfreie Städte. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien beraten. Besonders passend ist sie für Stellen, die Fachpersonal beschäftigen und ihr Angebot sichern oder ausbauen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Bayern
    • BayernPortal
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger einer Erziehungsberatungsstelle
    • Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien
    • Wahrnehmung der genannten Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle
    • Besetzung mit Fachkräften verschiedener Disziplinen
    • Mindestens drei Fachpersonalstellen
    • Angemessene Teamassistenz
    • Soweit möglich: Finanzierungsbeteiligungen Dritter und angemessene Eigenleistungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Ehe-, Familien- und Lebensberatung ist nicht erfasst
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Thema der Förderung
    • Förderung von Erziehungsberatungsstellen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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