Zuschuss

Förderung der Familienerholung

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Familien bei einem gemeinsamen Urlaub oder bei einer Familienfreizeit. Dafür gibt es einen Zuschuss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Angebot gilt für Aufenthalte in geeigneten Einrichtungen wie Familienferienstätten, Jugendherbergen oder Höfen in Rheinland-Pfalz. Der Urlaub muss familiengerecht sein und zu tragbaren Preisen möglich sein.

Die Förderung ist an Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen gebunden. Der Aufenthalt muss mindestens 5 Tage und höchstens 21 Tage dauern. Es muss mindestens eine Hauptmahlzeit pro Tag zu familiengerechten Preisen angeboten werden. Je nach Einkommen und besonderen Belastungen kann es zusätzliche Zuschüsse geben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Familien mit geringem Einkommen. Sie richtet sich an Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mindestens einem Kind. Auch Familien mit besonderen Belastungen können profitieren. Wichtig ist, dass der Urlaub in einer passenden Einrichtung stattfindet.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • geringes Einkommen
    • Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
    • mindestens ein Kind mit Kindergeld oder vergleichbarer Leistung
    • Aufenthalt in geeigneten familiengerechten Einrichtungen
    • Aufenthalt von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • kein ausreichender Nachweis der Einkommensgrenzen
    • kein Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
    • kein Kind mit Kindergeld oder vergleichbarer Leistung
    • Aufenthalt außerhalb des zulässigen Zeitraums
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
  • Thema der Förderung
    • Familienerholung
    • Familienurlaub
    • Familienfreizeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.