Zuschuss

Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Wenn Sie sich mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung oder den Erhalt der Fließgewässer in Niedersachsen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Wiederherstellung und zum Erhalt von Fließgewässern in Niedersachsen. Es geht vor allem um Maßnahmen, die die Wasserqualität und die ökologische Situation von Gewässern verbessern. Gefördert werden zum Beispiel naturnahe Umgestaltungen an Gewässern, Böschungen und in Talauen. Auch Gewässerentwicklungskorridore, Gewässerrandstreifen, Schutzpflanzungen und die Beseitigung von Barrieren können unterstützt werden. Zusätzlich können auch bestimmte Nebenkosten wie Planungen, Untersuchungen, Grunderwerb sowie Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung gefördert werden. Für kleine Vorhaben gibt es ebenfalls eine Förderung, wenn sie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unterstützen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Stellen und andere juristische Personen, die Aufgaben im Bereich Wasserwirtschaft oder Umwelt wahrnehmen. Sie richtet sich an Vorhaben, die in Niedersachsen umgesetzt werden und den Anforderungen von Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege entsprechen. Auch kleinere Vorhaben können passend sein, wenn sie die Entwicklung von Fließgewässern unterstützen. Nicht geeignet ist die Förderung für Vorhaben, zu denen bereits eine rechtliche Pflicht besteht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Niedersachsen
    • Maßnahmen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt von Fließgewässern
    • Berücksichtigung von Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege
    • Vorhaben ohne rechtliche Verpflichtung
    • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben mit rechtlicher Verpflichtung
    • Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen bei kleinen Vorhaben
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • Thema der Förderung
    • Fließgewässerentwicklung
    • Wasserqualität
    • Naturnahe Gewässergestaltung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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