Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums in Schleswig-Holstein. Es gibt einen Zuschuss für Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in grundlegende Angebote für Menschen auf dem Land, in Bildung, Kultur, Freizeit und Nahversorgung. Auch die dazugehörige Infrastruktur kann gefördert werden.
Gefördert werden außerdem Vorhaben im ländlichen Tourismus, zum Beispiel Freizeitinfrastruktur und kleine touristische Angebote. Ebenso möglich sind Projekte zur Natur- und Umweltbildung sowie zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Die Förderung kann auch für Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung und Verbesserung von Dorfkultur und Dorfentwicklung genutzt werden.
Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab. Für investive Vorhaben gelten bestimmte Bedingungen, zum Beispiel zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit und zu Zweckbindungsfristen. Außerdem müssen Anträge zu den vorgesehenen Stichtagen gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände sowie für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Sie passt besonders für Vorhaben, die die Lebensqualität und die Entwicklung in ländlichen Orten verbessern sollen. Wichtig ist, dass das Projekt zu den Vorgaben der ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein passt. Für bestimmte Maßnahmen gelten zusätzliche Regeln zur Einwohnerzahl und zum Ort.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Auswahlverfahren zu bestimmten Stichtagen
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Investitionen in lokale Basisdienstleistungen, Bildung, Kultur, Freizeit und Nahversorgung
- Vorhaben im ländlichen Tourismus
- Natur- und Umweltbildung
- Erhaltung des kulturellen Erbes
- Übereinstimmung mit Entwicklungsplänen und lokalen Entwicklungsstrategien
- wirtschaftliche Tragfähigkeit bei investiven Vorhaben
- mögliche Ausschlusskriterien
- Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster
- Orte mit mehr als 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- bei Maßnahmen nach der GAK: Orte mit 10.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- integrierte ländliche Entwicklung
- ländliche Entwicklung
- Infrastruktur
- Landwirtschaft
- Regionalförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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