Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die die internationalen Beziehungen des Landes verbessern. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unterstützt werden vor allem Vorhaben wie grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen und Publikationen. Der Zuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Er beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In der Regel liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro. Wenn die Staatskanzlei inhaltlich beteiligt ist, kann der Zuschuss bis zu 5.000 Euro betragen. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern, die Projekte mit internationalem oder partnerschaftlichem Bezug planen. Dazu gehören vor allem öffentlich-rechtliche Körperschaften, Vereine, Verbände, Stiftungen und andere nicht kommerzielle Einrichtungen. Wichtig ist, dass das Projekt zur Pflege oder Entwicklung von Partnerschaften des Landes beiträgt oder die Interessen des Landes in der internationalen Zusammenarbeit berücksichtigt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projekt dient der Entwicklung und Pflege von Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- bei Projekten außerhalb regionaler Partnerschaften werden die Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit und die Interessen des Landes berücksichtigt
- mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden aus eigenen Mitteln finanziert
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- internationale Beziehungen und regionale Partnerschaften
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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