Zuschuss

Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung

Wenn Sie Bildungsangebote für junge Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Brandenburg fördert Bildungsangebote für junge Menschen mit einem Zuschuss. Gefördert werden Projekte der Jugendbildung und Jugendbegegnung, die von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet sind. Es geht um bewusst geplante und strukturierte Angebote der nichtformellen Bildung. Diese sollen junge Menschen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung stärken. Auch Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe hängt von der jeweiligen Maßnahme ab und wird oft pro Tag und teilnehmender Person berechnet. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger der freien Jugendhilfe, die Bildungs- und Begegnungsangebote für junge Menschen in Brandenburg durchführen. Sie passt auch für Projekte, bei denen junge Menschen aktiv mitwirken und mitentscheiden. Außerdem kann sie für Fortbildungen von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit wichtig sein. Für bestimmte europäische Fachkräfteprogramme können auch örtliche Träger der freien Jugendhilfe einen Antrag stellen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts
    • für bestimmte landesweit tätige Jugendbildungsstätten und Jugendbildungsstätten mit spezifischem pädagogischem Profil bis zum 1. Februar des Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekte der Jugendbildung und Jugendbegegnung
    • Angebote und Prozesse der nichtformellen Bildung
    • junge Menschen zwischen 6 und 27 Jahren
    • Stärkung sozialer und personaler Kompetenzen
    • Projekte sollen von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet sein
    • auch Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit
    • Antragstellende sollen Träger der freien Jugendhilfe sein
    • Wirkungskreis auf Landesebene in mindestens 4 Landkreisen oder als Landesverband
    • bei bestimmten Fachkräfteprogrammen auch örtliche Träger der freien Jugendhilfe
    • Projekte im Inland, im europäischen Ausland oder in den Anrainerstaaten des Mittelmeers
    • meist 6 bis 40 Teilnehmende aus Deutschland
    • überwiegende Zahl der Teilnehmenden aus Deutschland mit Wohnsitz in Brandenburg
    • Angebote sollen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein
    • beim Erstantrag zusätzlich pädagogisches Konzept
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • wenn es sich vorrangig um Gremienarbeit des Verbandes handelt
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Jugendbildung und Jugendbegegnung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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