Zuschuss

Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Wenn Sie als Träger öffentlicher Schulen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg fördert die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Zuschuss. Unterstützt werden Maßnahmen, die junge Menschen im Schulalltag begleiten und ihnen bei Problemen helfen. Die Förderung hilft vor allem dabei, Personalkosten für qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte zu finanzieren. Ziel ist es, soziale Benachteiligungen auszugleichen und die Bedingungen vor Ort besser zu berücksichtigen. Die Jugendsozialarbeit soll an der Schule stattfinden und mit Schule, Jugendamt und Schulträger abgestimmt sein.

Gefördert werden Vorhaben, die Einzelfallhilfe, Beratung, Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen, Projekte sowie Vernetzung und Gemeinwesenarbeit umfassen. Auch offene Angebote für alle jungen Menschen an der Schule können dazugehören. Die Fachkraft soll an höchstens zwei Schulen eingesetzt werden. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme für das folgende Schuljahr gestellt werden. Zuständig ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Die Förderung ist als Zuschuss vorgesehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger öffentlicher Schulen, die Jugendsozialarbeit an ihren Schulen aufbauen oder weiterführen möchten. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit sozialpädagogischen Fachkräften, die junge Menschen im Schulalltag unterstützen. Sie passt für Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf und für Projekte, die eng mit dem Umfeld der Schule verbunden sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.7. eines Jahres vor Beginn der Maßnahme für das darauffolgende Schuljahr
  • Ansprechpunkt
    • Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger öffentlicher Schulen
    • Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
    • Einsatz einer fachlich qualifizierten sozialpädagogischen Fachkraft
    • Abstimmung und Kooperation mit Schulträger, Jugendamt und Schule
    • Verortung der Jugendsozialarbeit an der Schule
    • Einsatz an höchstens 2 Schulen
    • Vorhaben zur Einzelfallhilfe, Beratung, Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen, Projekten, Vernetzung, Gemeinwesenarbeit und offenen Angeboten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit
    • einschlägig vorbestrafte Personen
    • Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.