Zuschuss

Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)

Wenn Sie Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten und unterstützen, sodass sie in ihrem neuen Lebensumfeld schneller Fuß fassen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Migrationsberatung in Niedersachsen. Gefördert werden Einrichtungen oder Verbände und Vereine, die Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und begleiten. Ziel ist, dass diese Menschen sich in ihrem neuen Lebensumfeld besser zurechtfinden und schneller ankommen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann für Beratung zu Aufenthalt, Sozialrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Sprachförderung, Bildung, Ausbildung, Arbeit sowie Rückkehrhilfen genutzt werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie ergänzt die Fördermittel des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und für den Jugendmigrationsdienst. Außerdem müssen die beratenden Personen bestimmte fachliche und persönliche Qualifikationen haben. Dazu gehören zum Beispiel ein passender Bachelorabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung sowie interkulturelle Kompetenz.

Der Antrag muss bis zum 30. September für das folgende Jahr gestellt werden. Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Förderung gilt für Niedersachsen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Einrichtungen, Verbände und Vereine, die Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten. Besonders passend ist sie für Träger, die professionelle Beratungsangebote zu sozialen, rechtlichen und gesundheitlichen Fragen anbieten. Auch Organisationen, die Menschen beim Ankommen, Lernen und Arbeiten unterstützen, können davon profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30. September für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
    • Die Förderung muss ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und für den Jugendmigrationsdienst genutzt werden
    • Die beratenden Personen brauchen passende fachliche Qualifikationen und Kompetenzen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberechtigt
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Migrationsberatung für Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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