Zuschuss

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Hamburg fördert die Modernisierung von Mietwohnungen mit drei modularen Förderprogrammen. Es gibt Programme für verschiedene Arten von Modernisierung, zum Beispiel für energetische Maßnahmen, bessere Ausstattung oder eine umfassende Modernisierung. Auch Dachgeschossausbau und Aufstockung können dazugehören. Die Förderung besteht aus Zuschüssen und kann je nach Fall mit zinsvergünstigten Darlehen und laufenden Zuschüssen verbunden sein. In der Regel kann sie mit Bundesförderungen und anderen Angeboten der IFB Hamburg kombiniert werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt und bewilligt sein.

Die Förderung ist an technische und finanzielle Bedingungen geknüpft. Das Vorhaben muss die Vorgaben einhalten, und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Außerdem müssen die Mietparteien zustimmen. Für bestehende Gebäude ist ein Hamburger Energiepass erforderlich. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden in Hamburg. Sie richtet sich an Vorhaben mit mindestens drei vermieteten Wohneinheiten oder an bestimmte Wohneinrichtungen. Besonders passend ist sie für Menschen, die ihre Mietwohnungen modernisieren und dabei energetische Verbesserungen oder andere bauliche Maßnahmen umsetzen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt sein.
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte.
    • Das Vorhaben betrifft ein Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder eine Wohneinrichtung.
    • Die Immobilie befindet sich in Hamburg.
    • Die Baugenehmigung ist nicht älter als 20 Jahre.
    • Ein Hamburger Energiepass muss vorliegen.
    • Die technischen Vorgaben müssen eingehalten werden.
    • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
    • Die Mietparteien müssen zustimmen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind
    • Unternehmen bestimmter Branchen
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Modernisierung von Mietwohnungen
    • Energetische Modernisierung
    • Ausstattungsverbesserung
    • Umfassende Modernisierung
    • Dachgeschossausbau und Aufstockung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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