Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen, die Städte und Gemeinden langfristig besser, lebendiger und umweltfreundlicher machen. Es geht um städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in größeren Gesamtmaßnahmen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Vorbereitung und Steuerung von Vorhaben, Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb, Ordnungsmaßnahmen und die Verbesserung von Verkehrswegen. Auch Freiflächen, Gebäude, Zwischennutzungen, Biodiversität an Bauwerken und Verfügungsfonds können unterstützt werden. In bestimmten Fällen sind auch Photovoltaikanlagen als Teil eines gemeindlichen Bauvorhabens förderfähig. Die Förderung läuft über Programme wie Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und Nachhaltige Erneuerung sowie Lebendige Zentren.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss die Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen werden. Danach wird der eigentliche Antrag jährlich nach Aufforderung gestellt. Die Förderung beträgt in der Regel 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch 90 Prozent.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden und kommunale Zweck- und Planungsverbände, die ihre Stadtstruktur nachhaltig entwickeln wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben in Städten und Gemeinden mit städtebaulichem Erneuerungsbedarf. Auch Gemeinden, die größere Gesamtmaßnahmen planen und dafür ein Entwicklungskonzept aufstellen müssen, profitieren davon. Die Förderung kann außerdem für Vorhaben interessant sein, bei denen mehrere bauliche und soziale Maßnahmen zusammenkommen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Nach Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm jährlich nach Aufforderung
- Ansprechpunkt
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Die Gesamtmaßnahme muss in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden sein.
- Das Gebiet muss abgegrenzt sein.
- Es muss ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegen.
- Es muss eine Steuerungsstruktur aufgebaut werden.
- Antragsberechtigt sind Gemeinden über 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gemeinden über 2.000 bis 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht der Dorfentwicklung zugeordnet sind, und kommunale Zweck- und Planungsverbände.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Der Förderzeitraum der Gesamtmaßnahme soll normalerweise 10 Jahre nicht überschreiten.
- Zweckbindungsfristen sind zu beachten.
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Thema der Förderung
- Nachhaltige Stadtentwicklung
- Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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