Zuschuss

Förderung der Nahmobilität

Wenn Sie Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit anderen nicht motorisierten Verkehrsmitteln. Auch Vorhaben mit Bezug zum Bus- und Bahnverkehr können gefördert werden. Es geht vor allem um Maßnahmen, die den Fuß- und Radverkehr attraktiver und sicherer machen. Gefördert werden können auch Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Für investive Vorhaben kann der Zuschuss grundsätzlich bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei Vorhaben mit besonderer überkommunaler verkehrlicher Bedeutung sind auch bis zu 80 Prozent möglich. Für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit liegt der Zuschuss normalerweise bei 60 Prozent. Es gibt außerdem eine Bagatellgrenze, unter der keine Förderung möglich ist.

Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist das Fachdezernat von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement. Grundlage ist eine Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände. Auch Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen können profitieren, wenn sie Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommunen zuständig sind. Geeignet ist die Förderung für Projekte, die sichere und bessere Wege für Fuß- und Radverkehr schaffen. Sie passt auch für Vorhaben, die die Mobilität von Kindern, Jugendlichen und mobilitätseingeschränkten Personen verbessern sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Abgegrenztes Projekt
    • Geeignet für sicheren Fuß- und Radverkehr
    • Stärkung der selbstständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen
    • Erhöhung der Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen
    • Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf Rad- und Fußverkehr
    • Bau- und verkehrstechnisch einwandfreie Planung
    • Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    • Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung
    • Abstimmung mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bagatellgrenze unter 20.000 Euro bei investiven Maßnahmen
    • Bagatellgrenze unter 2.000 Euro bei Planungsvorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • Nahmobilität
    • Fußverkehr
    • Radverkehr
    • nicht motorisierte Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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