Zuschuss, Darlehen

Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE)

Wenn Sie als Gemeinde, kommunaler Zweckverband oder Planungsverband in Rheinland-Pfalz Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung in Rheinland-Pfalz. Es geht um Vorhaben, die Städte und Gemeinden besser, schöner und zukunftsfähiger machen. Gefördert werden zum Beispiel die Vorbereitung von Erneuerungen, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen und weitere begleitende Maßnahmen. Die Förderung kann als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert diese Vorhaben mit Unterstützung des Bundes. Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist dabei die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die den Antrag an das Ministerium weiterleitet. Über die Aufnahme in das Programm wird nach Prüfung entschieden.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört, dass das Vorhaben gut geplant ist und in eine stimmige städtische Entwicklungsstrategie passt. Auch ökologische Ziele wie Energieeffizienz, Klimaanpassung und grüne Infrastruktur spielen eine wichtige Rolle.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände in Rheinland-Pfalz. Sie passt für Vorhaben, die ganze Gebiete oder wichtige Einzelvorhaben in Städten und Gemeinden erneuern oder entwickeln sollen. Besonders geeignet ist sie, wenn ein Projekt gut vorbereitet ist und in ein städtebauliches Gesamtkonzept passt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände
    • Das Vorhaben ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme oder ein städtebaulich bedeutendes Einzelvorhaben
    • Es liegt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vor
    • Das Vorhaben ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet
    • Das Vorhaben fügt sich in eine gesamtstädtische Entwicklungsstrategie ein
    • Es berücksichtigt ökologische Ziele wie Energieeffizienz, Stadtklima, grüne Infrastruktur und Klimaanpassung
    • Die Maßnahme ist in das Programm Städtebauliche Erneuerung aufgenommen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium des Innern und für Sport
  • Thema der Förderung
    • Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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