Zuschuss

Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention

Wenn Sie in Hamburg Projekte im Bereich der Suchthilfe und Suchprävention anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte in Hamburg in den Bereichen Suchthilfe und Suchtprävention. Es gibt Geld als Zuschuss für Maßnahmen, die suchtkranken Menschen helfen oder Sucht vorbeugen. Gefördert werden zum Beispiel Beratungsangebote, niedrigschwellige Hilfen, Notübernachtungen, Nachsorge und Präventionsangebote. Auch Schulungen für Fachkräfte und Multiplikatoren können unterstützt werden. Die Förderung richtet sich nach dem Bedarf und nach der Art und dem Umfang der Maßnahme.

Ein Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Frist ist in der Regel der 30. Juni für das Folgejahr. Zuständig ist die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration in Hamburg. Die Förderung soll dazu beitragen, die Versorgung und Prävention in Hamburg zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen, die in Hamburg Angebote in der Suchthilfe oder Suchtprävention machen. Dazu gehören Träger, die sozial- oder gesundheitsbezogene Leistungen für suchtkranke Menschen oder für die Prävention anbieten. Besonders passend ist die Förderung für Einrichtungen mit Beratungs-, Betreuungs- oder Präventionsangeboten. Auch Angebote für besondere Zielgruppen oder für Fachkräfte können passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 30. Juni für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekte im Bereich Suchthilfe oder Suchtprävention in Hamburg
    • wirtschaftlich geordnete Verhältnisse und ordnungsgemäße Geschäftsführung
    • Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    • Einhaltung des Sozialdatenschutzes
    • Angebot ohne Zugangsvoraussetzungen
    • Orientierung am begründeten Bedarf
    • Vernetzung mit weiterführenden Suchthilfeangeboten und anderen Hilfesystemen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben vorhanden
  • Anbieter der Förderung
    • Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
  • Thema der Förderung
    • Suchthilfe und Suchtprävention

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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