Zuschuss

Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)

Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Vorhaben, die das Mobilitätssystem verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Gefördert werden zum Beispiel nachhaltige Mobilitätspläne, Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung, Mobilstationen und Mobilitätsmanagement. Auch Sharing-Dienste und Vorhaben für nachhaltige Logistik können unterstützt werden. Die Förderung ist als Zuschuss gedacht und wird als Anteilfinanzierung gewährt. In der Regel beträgt sie 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für einzelne Vorhaben gelten feste Höchstbeträge. Anträge sollen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Sie kann auch für andere Antragstellende interessant sein, wenn sie Vorhaben zur Verbesserung von Mobilität und Verkehrssicherheit umsetzen. Besonders passend ist sie für Projekte mit digitaler Vernetzung, Mobilitätsmanagement oder nachhaltigen Verkehrsangeboten. Auch Vorhaben mit baulichen oder organisatorischen Maßnahmen im Mobilitätsbereich können passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben verbessert das Mobilitätssystem oder erhöht die Verkehrssicherheit.
    • Bei baulichen Anlagen werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten.
    • Ein uneingeschränktes Baurecht liegt vor.
    • Der erforderliche Grunderwerb ist gesichert.
    • Bei Digitalisierungsmaßnahmen liegt eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor.
    • Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements wurde das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Das Vorhaben ist bereits nach anderen Richtlinien förderfähig.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement
    • Verbesserung des Mobilitätssystems
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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