Zuschuss

Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt ehrenamtliches Engagement, gemeinnützige Projekte und Schirmherrschaften im Saarland. Sie basiert auf einer Richtlinie der Staatskanzlei des Saarlandes vom 02.05.2024. Es handelt sich um einen Zuschuss. Weitere Details stehen in einem Leitfaden zur Antragstellung und in der Förderrichtlinie.

Die Förderung ist für Vorhaben gedacht, die dem Gemeinwohl dienen und das Ehrenamt stärken. Sie kann helfen, Projekte und Aktionen mit sozialem Nutzen umzusetzen. Der genaue Inhalt der Förderung ergibt sich aus der Richtlinie und den dort genannten Bedingungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Initiativen und andere gemeinnützige Träger im Saarland. Auch Personen oder Gruppen, die ein ehrenamtliches oder gemeinnütziges Vorhaben planen, können davon profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben zum Zweck der Förderung passt. Die Förderung richtet sich nicht an private, gewinnorientierte Projekte.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text.
  • Ansprechpunkt
    • Staatskanzlei des Saarlandes
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Ehrenamtliches Engagement
    • Gemeinnützige Projekte
    • Schirmherrschaften
    • Vorhaben mit Bezug zum Saarland
  • Anbieter der Förderung
    • Staatskanzlei Saarland
  • Thema der Förderung
    • Ehrenamt
    • Gemeinnützige Projekte
    • Schirmherrschaften

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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