Zuschuss

Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)

Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt anerkannte Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres. Die Förderung ist ein Zuschuss für Ausgaben, die direkt mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr zusammenhängen. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen für die Teilnehmenden, Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Verwaltung, pädagogische Betreuung und Seminare. Auch andere notwendige Ausgaben können gefördert werden, wenn sie gut begründet sind.

Der Zuschuss wird monatlich pro besetztem Platz gezahlt. Er beträgt höchstens 700 Euro pro Monat und besetztem Platz. Der Antrag muss für kommende Jahrgänge schriftlich oder elektronisch bis zum 15. April desselben Jahres gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für zugelassene Träger in Schleswig-Holstein, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr anbieten. Sie richtet sich an Organisationen, die junge Menschen im FÖJ begleiten und dafür finanzielle Unterstützung brauchen. Auch für Träger, die pädagogische Betreuung, Seminare und Verwaltungskosten absichern müssen, kann die Förderung hilfreich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 15. April desselben Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • anerkannter und in Schleswig-Holstein zugelassener FÖJ-Träger
    • Einhaltung der Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, der FÖJ-Konzeption und der Seminarkonzeption Schleswig-Holstein
    • Einsatz von hauptamtlichem, pädagogisch geschultem Fachpersonal
    • Einhaltung eines Betreuungsschlüssels von mindestens einer pädagogischen Fachkraft auf 40 Teilnehmende
    • angemessene Beteiligung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • Teilnehmende haben die Schulpflicht erfüllt und sind jünger als 27 Jahre
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Land Schleswig-Holstein
  • Thema der Förderung
    • Freiwilliges Ökologisches Jahr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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