Zuschuss

Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen im Jagdwesen mit einem Zuschuss aus der Jagdabgabe. Unterstützt werden zum Beispiel Hegemaßnahmen, Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen für Wildarten sowie Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten. Auch jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie Jagdwesen und jagdliches Brauchtum können gefördert werden. Die Förderung gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.

Anträge müssen bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Vor der Antragstellung müssen die nötigen Genehmigungen und sonstigen Erlaubnisse vorliegen. Die Förderung gilt nur für bestimmte Vorhaben im Bereich Jagd und Wild. Sie ist an klare Regeln gebunden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen. Auch Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen können sie nutzen. Ebenso kommen Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung infrage. Sie richtet sich an Menschen und Organisationen, die im Jagdwesen aktiv sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen im Jagdwesen
    • Hegemaßnahmen
    • Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten
    • Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten
    • jagdliche Informations- und Bildungsarbeit
    • Jagdwesen und jagdliches Brauchtum
    • erforderliche Genehmigungen und sonstige Erlaubnisse müssen vor Antragstellung vorliegen
    • Bagatellgrenze: 2.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Thüringen
  • Thema der Förderung
    • Jagdwesen
    • Jagdabgabe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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