Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Bau, Umbau, die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten in Thüringen. Auch die Planung der Entwicklung von Sportstätten kann gefördert werden. Es gibt dafür einen Zuschuss. Die Förderung soll helfen, Sportstätten bedarfsgerecht und nach den geltenden Normen zu schaffen oder zu verbessern.
Gefördert werden auch Sportstättenentwicklungsplanungen. Für Baumaßnahmen kann der Zuschuss je nach Fall unterschiedlich hoch sein. Für Planungen gibt es ebenfalls eine Förderung bis zu einer bestimmten Obergrenze. Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab: Zuerst wird eine Anmeldung eingereicht, danach folgt bei Auswahl die eigentliche Antragstellung.
Wichtig ist, dass das Vorhaben bestimmte fachliche und bauliche Anforderungen erfüllt. Die Sportstätte muss unter anderem für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Außerdem dürfen Maßnahmen nicht schon ohne Genehmigung begonnen worden sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, anerkannte Sportorganisationen und andere Träger, die öffentliche Sportstätten bauen, sanieren oder modernisieren wollen. Auch Landkreise und kreisfreie Städte können Unterstützung für Sportstättenentwicklungsplanungen erhalten. Besonders geeignet ist die Förderung für Vorhaben mit nachweisbarem sportfachlichem Bedarf.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.
- Ansprechpunkt
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Nachweis eines förderfähigen sportfachlichen Bedarfs
- Einordnung des Vorhabens in einen Sportstättenentwicklungsplan
- Einhaltung der gesetzlichen Planungsgrundsätze
- Einhaltung der Wettkampfbestimmungen, der DIN, der Europa-Normen und weiterer Richtlinien
- Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen
- Sicherstellung von Betrieb, Unterhaltung und Folgekosten
- Sportstättenentwicklungsplanungen müssen dem aktuellen Stand der Sportwissenschaft entsprechen und von externen Anbietern durchgeführt werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Sportstätten, die ausschließlich oder hauptsächlich dem bezahlten Sport dienen
- gewerbsmäßig betriebene Sportstätten
- Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbescheid ohne Genehmigung begonnen wurden
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Thema der Förderung
- Sportstättenbau
- Sportstättenentwicklungsplanungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.