Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH unterstützt Vorhaben aus Film, Fernsehen, Video und anderen audiovisuellen Medien. Gefördert werden Projekte in allen Phasen, also von der Entwicklung bis zur Verwertung. Es gibt Förderungen als Zuschuss oder als Darlehen. Die Förderung soll die Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stärken.
Gefördert werden zum Beispiel Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Verleih und Vertrieb, Abspiel und Präsentation sowie Aus- und Weiterbildung. Für manche Vorhaben gibt es feste Höchstbeträge beim Darlehen. Beim Zuschuss gelten je nach Projekt unterschiedliche Förderquoten.
Ein Antrag muss bestimmte fachliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Das Projekt soll kulturell und wirtschaftlich in den genannten Ländern wirken. Außerdem soll es nach ökologischen und sozial gerechten Maßstäben umgesetzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure sowie Entwicklerinnen und Entwickler. Auch Verleih- und Vertriebsunternehmen, Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können passend sein. Wichtig ist, dass die Vorhaben einen Bezug zu Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen haben. Hochschulen sowie Fernseh- und Streamingveranstalter sind nicht geeignet.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine gesicherte Angabe im Text.
- Ansprechpunkt
- Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Projekt soll nach Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein.
- Die Gesamtfinanzierung muss nachgewiesen werden.
- Das Projekt soll sich an einer ökologischen und sozial gerechten Produktionsweise orientieren.
- Es soll einen kulturellen und wirtschaftlichen Effekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen geben.
- Bei bestimmten Vorhaben muss ein Regionaleffekt in den drei Ländern nachgewiesen werden.
- Maßnahmen der medienberuflichen Aus- und Weiterbildung müssen in angemessenem Umfang gewährleistet sein.
- Die Premiere des Projekts soll in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen stattfinden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Fernseh- und Streamingveranstalter
- Hochschulen
- Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen
- Projekte, die Persönlichkeitsrechte, sittliche oder religiöse Gefühle verletzen
- Projekte mit pornografischem, gewaltverherrlichendem oder jugendgefährdendem Inhalt
- Anbieter der Förderung
- Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
- Thema der Förderung
- Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft
- Film-, Fernseh-, Video- und audiovisuelle Medienproduktionen
- Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Verleih, Vertrieb, Abspiel, Präsentation sowie Aus- und Weiterbildung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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