Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt neue Stellen für Fachpersonal im Bereich Mobilität und Klimaschutz. Gefördert werden Personalkosten für Aufgaben wie Fußverkehr, Elektromobilität, Parkraummanagement und Klimamobilitätsplanung. Ziel ist es, die Verkehrswende vor Ort und die Klimaschutzziele in Baden-Württemberg besser umzusetzen.
Die Förderung läuft über einen Zuschuss für die ersten 24 Monate. Das Land übernimmt dabei rund die Hälfte der Personalkosten über jährliche Pauschalbeträge. Die Stelle muss insgesamt mindestens 4 Jahre besetzt werden.
Es gibt feste Vorgaben für den Antrag und für die spätere Besetzung der Stelle. Der Antrag wird digital eingereicht und von der KEA-BW vorgeprüft. Danach entscheidet das Ministerium für Verkehr über die Förderung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Landkreise, kommunale Unternehmen und ähnliche Träger, die zusätzliches Fachpersonal für Mobilität und Klimaschutz einstellen möchten. Sie passt besonders gut, wenn neue Aufgaben in der Verkehrsplanung oder im Klimaschutz aufgebaut werden sollen. Wichtig ist, dass die Stelle wirklich zusätzlich ist und nicht schon im Stellenplan enthalten war. Für Schulwegeplanung ist die Förderung nur auf Ebene der Landkreise geeignet.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Regulär bis zum 31.01. eines Kalenderjahres
- Danach ist eine Antragseinreichung noch möglich, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind
- Ansprechpunkt
- Klimaschutz- und Energieberatung Baden-Württemberg GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Die Stelle muss zusätzlich sein und darf bei Antragstellung noch nicht im Stellenplan oder Haushaltsplan enthalten sein
- Der Stellenanteil muss mindestens 50 % einer vollen Personalstelle betragen
- Die Fachkraft muss sich zu mindestens 80 % mit dem gewählten Fördergegenstand befassen
- Die Stelle muss insgesamt mindestens 4 Jahre besetzt werden
- Für den Bereich Elektromobilität sind auch mehrere Stellen möglich
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bereits bewilligte Stellen aus früheren Aufrufen können nicht erneut beantragt werden
- Aktivitäten zur Schulwegeplanung sind nur auf Ebene der Landkreise förderfähig
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Mobilität und Klimaschutz
- Fußverkehr
- Elektromobilität
- Parkraummanagement
- Klimamobilitätsplanung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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