Zuschuss

Förderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+“

Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Initiativen in ländlichen Ortsteilen in Hessen. Es hilft in der Planungsphase und bei fachlicher Beratung für Projekte, die das Miteinander im Dorf stärken oder einen sozialen Ort schaffen. Die Förderung ist ein Zuschuss und kann für Coaching, Beratung und Gutachten genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei Ideen, bei der Umsetzung, bei Rechtsfragen oder bei technischen Fragen wie Statik und Brandschutz.

Gefördert werden nur Projekte, die dem Gemeinwohl dienen und in einem ländlichen Raum in Hessen wirken. Die Förderung deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Der Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent betragen, und bürgerschaftliches Engagement ist nötig. Eine Förderung ist zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro möglich.

Der Antrag wird digital gestellt. Es gibt keine feste Bewerbungsfrist, weil nach dem Prinzip der Reihenfolge entschieden wird. Das Antragsportal wird geschlossen, wenn das Jahresbudget aufgebraucht ist. Das Projekt muss im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Bereits begonnene Maßnahmen und laufende Kosten werden nicht gefördert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Initiativen wie Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften, die in einem ländlichen Ortsteil in Hessen ein gemeinwohlorientiertes Projekt planen. Sie passt besonders, wenn Beratung, Begleitung oder Fachwissen für die Vorbereitung und Umsetzung gebraucht werden. Einzelpersonen und Ortsbeiräte können keinen Antrag stellen. Das Projekt soll das soziale Miteinander stärken und in einem ländlichen Raum wirken.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist; Antragstellung bis zur Ausschöpfung des Jahresbudgets
  • Ansprechpunkt
    • Hessische Staatskanzlei
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antrag durch eine Initiative, zum Beispiel Verein, Stiftung oder Genossenschaft
    • Projekt wirkt in einem ländlichen Raum Hessens
    • Projekt ist gemeinwohlorientiert und stärkt das soziale Miteinander
    • Projekt wird im Jahr der Bewilligung abgeschlossen
    • Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
    • Bürgerschaftliches Engagement
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Einzelpersonen und Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt
    • Bereits begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert
    • Laufende Kosten einer Institution werden nicht gefördert
    • Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessische Staatskanzlei
  • Thema der Förderung
    • Projektbegleitung und Beratung für Initiativen in ländlichen Ortsteilen
    • Stärkung des Zusammenhalts im Dorf und Schaffung sozialer Orte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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