Zuschuss

Förderung im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte, die älteren Menschen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Es geht darum, den Zugang zu Kunst und Kultur in verschiedenen Sparten und Formaten zu verbessern. Gefördert werden modellhafte Projekte in Nordrhein-Westfalen, die kulturelle Bildung für ältere, alte und hochaltrige Menschen stärken.

Die Projekte sollen besonders Menschen erreichen, die bisher wenig oder gar nicht an Kunst und Kultur teilhaben. Sie sollen praktisch, kreativ und mit Beteiligung der Teilnehmenden umgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass die Projekte neue Ideen ausprobieren und sich an den Interessen der Beteiligten orientieren.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Es gibt eine Eigenleistung, die mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen muss, bei kommunalen Antragstellenden normalerweise mindestens 20 Prozent. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder Bildungsarbeit in Nordrhein-Westfalen. Sie passt besonders gut für Vorhaben mit älteren Menschen, die kulturelle Teilhabe, Inklusion und neue Zugänge zu Kunst und Kultur fördern. Auch Projekte mit intergenerationalem oder interkulturellem Ansatz können gut passen. Wichtig ist, dass das Projekt gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern oder einer Kultureinrichtung umgesetzt wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bewerbung für das Folgejahr bis zum 30.09.
    • Antrag nach positiver Rückmeldung normalerweise bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekt in Nordrhein-Westfalen
    • modellhaftes und nachhaltiges künstlerisches Projekt mit älteren Menschen
    • Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung
    • partizipative Ausrichtung
    • gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung
    • Orientierung an den Stärken und Interessen der Beteiligten
    • mindestens eines der Ziele:
      • mehr Partizipation und Eigenengagement älterer Menschen in Kunst und Kultur
      • inklusive Projektkonzepte
      • neue Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen
      • intergenerationeller Dialog
      • interkulturelle Aspekte
      • wohnortnahe Angebote, besonders im ländlichen Raum
    • angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei kommunalen Antragstellenden normalerweise mindestens 20 Prozent Eigenleistung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • nach 2 Jahren Förderung in Folge ist im darauffolgenden Jahr keine Förderung möglich
  • Anbieter der Förderung
    • kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur
  • Thema der Förderung
    • Kulturelle Bildung und Teilhabe älterer Menschen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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