Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Kommunen in Bayern beim Aufbau und Betrieb einer regionalen Koordinierenden Kinderschutzstelle. Dafür gibt es einen Zuschuss zu den Personalkosten. Ziel ist es, frühe Hilfe für Familien zu stärken und den Kinderschutz vor Ort zu verbessern. Die Förderung gilt für die Einrichtung und den laufenden Betrieb dieser Stelle. Ein Antrag soll rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres gestellt werden. Die Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Der Freistaat Bayern fördert damit soziale Frühwarn- und Unterstützungssysteme. Die Koordinierende Kinderschutzstelle soll Familien früh erreichen und passende Hilfen vermitteln. Außerdem soll sie mit Netzwerkpartnern zusammenarbeiten und eine Kinderschutzkonzeption erstellen. Die Förderung ist als Zuschuss ausgestaltet.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Bayern, die eine Koordinierende Kinderschutzstelle aufbauen oder betreiben wollen. Sie richtet sich an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Besonders passend ist sie für Stellen, die Netzwerke für frühe Hilfen und Kinderschutz aufbauen und koordinieren möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Der Antrag soll rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Bayern
- BayernPortal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.
- Es muss eine regionale Koordinierende Kinderschutzstelle aufgebaut und betrieben werden.
- Es müssen verbindliche regionale Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien aufgebaut, erweitert, gepflegt und weiterentwickelt werden.
- Eltern müssen an geeignete Netzwerkpartner vermittelt werden.
- Es muss gemeinsam mit den Netzwerkpartnern eine Kinderschutzkonzeption erstellt werden.
- Die Kinderschutzkonzeption muss vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet sein.
- Die Verantwortlichkeiten im Netzwerk müssen klar zugeordnet sein.
- Es muss eine Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung übernommen werden.
- Die Koordinierende Kinderschutzstelle muss mit Fachkräften besetzt sein, die mindestens 1,5 Vollzeitstellen abdecken.
- Die Fachkräfte müssen ein Hochschulstudium in Sozialer Arbeit oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben.
- Die Fachkräfte müssen über die notwendigen Fach- und Rechtskenntnisse verfügen.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch.
- Sie wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Thema der Förderung
- Förderung von Koordinierenden Kinderschutzstellen und frühen Hilfen im Kinderschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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